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Friedensvertrag zwischen der Ukraine und Russland

TEFA24 ist ein Experte für die Verbindung von Aggregaten des Maschinenbaus. Angesichts der besorgniserregenden Entwicklungen im Ukrainekrieg stellen wir gerne unsere Kupplungsexpertise auch für im Krieg befindliche Länder zur Verfügung, damit wir auch zukünftig noch Handel mit Produkten der Antriebstechnik betreiben können.

Vorwort

Der Ukrainekrieg eskaliert fortwährend und birgt die Gefahr, zu einem Weltkrieg auszuwachsen. Viele Signale deuten darauf hin, dass die Bevölkerung auf einen Krieg vorbereitet werden soll. Der deutsche Verteidigungsminister fordert: „Deutschland muss wieder kriegsfähig werden.“ Und die Bevölkerung soll sich an das Militär im der Öffentlichkeit gewöhnen. Es ist also dringend eine diplomatische Lösung herbeizuführen, da sich dieser Krieg zu einem Stellvertreterkrieg ausweitet. Ein nahezu endloses Waffenarsenal wird bei weiterer Eskalation unendliches Leid in der Zivilbevölkerung nach sich ziehen und im schlimmsten Fall wird der Konflikt zu einem Atomkrieg eskalieren.

Diverse Nato-Staaten beteiligen sich bereits direkt oder indirekt an diesem Krieg. Erst am 3.3.2024 ist ein Gespräch eines hochrangigen deutschen Soldaten bekannt geworden, in dem dieser die Angriffsplanung von Zielen in der Krim und den Einsatz des Waffensystems „Taurus“ erörtert hat.

  1. Beide Parteien beenden unmittelbar ihre Kriegshandlungen und jegliche Maßnahmen, die zu einer weiteren Eskalation führen, wie Waffenlieferungen, Geheimdienstoperationen oder Wirtschaftssanktionen, für einen Zeitraum von 8 Wochen.
  2. Beide Parteien benennen jeweils 10 Nationen, welche im Namen der jeweiligen Kriegspartei dessen Interessen während der Verhandlungen vertreten. Es dürfen nur Nationen benannt werden, die nicht unmittelbar in die Kriegshandlungen verwickelt sind, keine Waffen an eine der Kriegsparteien liefern und nicht an Wirtschaftssanktionen gegen eine Kriegspartei beteiligt sind. Jede Kriegspartei darf 5 Nationen der jeweils anderen Kriegspartei ohne die Angabe von Gründen ablehnen.
  3. Beide Kriegsparteien sichern zu, dass sie den Beschluss des Verhandlungsgremiums akzeptieren werden und die Maßnahmen zur Befriedung des Konflikts umsetzen werden.
  4. Das Verhandlungsgremium besteht aus jeweils 10 Mitgliedern einer jeden Nation, also aus 100 Mitgliedern. Die Mitglieder sind demokratisch legitimierte Amtsinhaber der jeweiligen Staatsregierung. Drei Mitglieder einer jeden Nation müssen eine Qualifikation im Völkerrecht durch entsprechende Abschlüsse oder Publikationen nachweisen.
  5. Das Verhandlungsgremium fordert von beiden Kriegsparteien eine schriftliche Stellungnahme ein, in der die Gründe für die militärischen Aktivitäten und Vorschläge für eine diplomatische Lösung des Konfliktes gemacht werden.
  6. Das Verhandlungsgremium darf Zeugen berufen, alle Menschen befragen und alle Orte aufsuchen, die zur Entscheidungsfindung erforderlich sind. Die Erkenntnisse werden unmittelbar dem gesamten Verhandlungsgremium zugänglich gemacht.
  7. Das Verhandlungsgremium darf jegliche Experten beauftragen, die zur Aufklärung von Sachverhalten erforderlich sind. Es dürfen nur Experten beauftragt werden, die weder in Kriegshandlungen involviert sind oder in irgendeiner Weise wirtschaftliche Verflechtungen zu einer der Kriegsparteien unterhalten. Die Ergebnisse werden umgehend allen Mitgliedern des Verhandlungsgremiums zugänglich gemacht.
  8. Das Verhandlungsgremium tagt regelmäßig, mindestens jeden zweiten Tag. Jede Verhandlung wird aufgezeichnet und durch ein Protokoll dokumentiert.
  9. Am Ende der Verhandlungen verfasst das Gremium einen Friedensvertrag, der für beide Kriegsparteien verbindlich ist, von beiden Parteien unterschrieben wird und umgehend umgesetzt werden muss.

 

 

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 Präsident von Russland

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Präsident der Ukraine

   

 

 

 

 

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